Gebühren der amtl. Feuerungskontrolle Zollikon
Feuerungskontrolle Gebührenansätze der Gemeinde Zollikon
Der Gemeinderat hat im November 2013 für die turnusgemässe Feuerungskontrolle folgende Gebühren beschlossen:
Gebühren pro Anlage für die periodische Feuerungskontrolle bis 1'000 kW
1-stufige Gasgeräte (atmosphärisch), Gasboiler, Speicherwassererwärmer: Fr. 100.--
1-stufige Anlagen Öl (inkl. Verwaltungskosten): Fr. 110.--
modulierende Anlagen Gas (inkl. Verwaltungskosten): Fr. 115.--
modulierende Anlagen Öl (inkl. Verwaltungskosten): Fr. 135.--
2-stufige Gebläsebrenner Öl und Gas (inkl. Verwaltungskosten): Fr. 135.--
Holzfeuerungskontrolle (Sichtkontrolle) inkl. Verwaltungskosten: Fr. 100.--
Holzfeuerungskontrolle 0-70 KW (CO-Messung und Sichtkontrolle)
nach Zeitaufwand "Ansatz pro Stunde": Fr. 100.-- (zusätzlich Verwaltungskosten Fr. 58.00)
Spezielle Feuerungen (zweistoff oder mehrstufige Anlagen, Klagefälle, illegale Abfallverbrennung)
nach Zeitaufwand "Ansatz pro Stunde": Fr. 100.--
Stichproben sind kostenlos!
Die Gebühren gelten mit Wirkung ab 1. Januar 2014, für alle Kontrollen die durch den Feuerungskontrolleur der Gemeinde ausgeführt werden.
Alle Gebühren verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer!